Verteilen statt vernichten,
ist der Grundsatz von TISCHLEIN DECK DICH VORARLBERG .
In den reichen Ländern, so auch in Österreich, werden große Mengen an Lebensmitteln aus verschiedenen Gründen vernichtet. Es handelt sich dabei um Produkte
- aus Überproduktionen,
- deren Verpackung beschädigt ist,
- mit kurzem Verfalldatum,
- die aus anderen Gründen aussortiert
- werden.
Alle diese Lebensmittel sind völlig einwandfrei, werden aber nicht verkauft und würden auf dem Müll landen.
Die sinnvolle Alternative ist, diese Produkte unentgeltlich für Bedürftige zugänglich zu machen und auch für einen verantwortungs-vollen Umgang mit Nahrungsmitteln einzu-treten.
Durch das Engagement unseres Vereins erspart sich die Wirtschaft nebenbei enorme Kosten für die Entsorgung der Produkte und die Umwelt wird geschont.
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Der konfessionell- und politisch unabhängige Verein TISCHLEIN DECK DICH VORARLBERG hat das Ziel, Menschen die in eine Notsituation geraten sind, mit qualitativ einwandfreien Lebensmitteln, die im Handel nicht mehr verkauft werden können, zu unterstützen.
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer holen mit unseren Kühltransportern die qualitativ einwandfreien Lebensmittel bei den Produktspendern ab und verteilen sie nach genauer Kontrolle in der Zentrale Vandans, umgehend auf Grund von Bedarfslisten bei den sogenannten "Busstationen" an Bedürftige.

"Busstation" ist nicht mit Post oder ÖBB Busstation in Verbindung zu bringen. Unser Bus fährt in die 5 Orte des Landes und macht dort Station, unsere Mitarbeiter verteilen dann die Lebensmittel gegen Vorlage einer gültigen Berechtigungskarte.
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Abgabetermine von Lebensmitteln
für Bedürftige
BLUDENZ - Spitalgasse 24
jeden Montag von 16:00 bis 18:00 Uhr
FELDKIRCH - Kapuzinerkloster
jeden Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
GÖTZIS - vor dem Pfarr-Zentrum
jeden Mittwoch von 16:00 bis 18:00 Uhr
DORNBIRN - Kolpinghaus
jeden Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
BREGENZ - vor der Kirche St. Gebhard
jeden Freitag von 16:00 bis 19:00 Uhr
ausgenommen Feiertage
Berechtigungskarten werden nach Prüfung der Einkommensverhältnisse vom Sozialamt der Wohngemeinde ausgestellt. |