Testamentspende

„Wer Bäume setzt, obwohl er weiß, daß er nie in ihrem Schatten sitzen wird, hat zumindest angefangen, den Sinn des Lebens zu begreifen.“
―Rabindranath Thakur

Baeume nach oben betrachtet

Gutes tun, über das eigene Leben hinaus. Vielleicht haben auch Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie Sie über Ihr Leben hinaus Gutes tun und Ihre Werte und Überzeugungen weiterleben lassen können. Eine Testamentsspende an TDD Vorarlberg bietet eine Möglichkeit, dies zu verwirklichen und langfristig positive Veränderungen für die Menschen in diesem Land – jene, welche am stärksten auf Hilfe angewiesen sind – die Armen und Bedürftigen, jene, denen es an allem fehlt, einzuleiten.
Wir wissen, dass das Thema Testamentspende eine sehr persönliche und emotionale Angelegenheit ist, die Zeit und Überlegung erfordert. Deshalb möchten wir Ihnen eine einfache und sichere Möglichkeit bieten, zu verstehen ..

  1. Worauf es ankommt und was hierbei zu berücksichtigen ist (FAQ), und
  2. welche Optionen es für eine Testamentspende an Tischlein Deck Dich prinzipiell gibt (3), und
  3. wie Sie selbst und eigenständig ein Testament erstellen können – falls Sie das möchten (Hinweis: Unverbindliche TDD-Broschüre mit Anleitung und Tipps zum PDF-Gratis-Download – auf dieser Seite, einfach runterscrollen).

1. FAQ – Relevante Fragen zum Thema Testamentspende

Ein Testament ist ein Dokument, in dem Sie festlegen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll. Dazu gehören zum Beispiel Ersparnisse, Immobilien, Wertanlagen sowie persönliche Gegenstände und Möbel. Damit Ihr letzter Wille umgesetzt wird, muss Ihr Testament rechtlich gültig sein. In Österreich gibt es zwei rechtlich gültige Testamentsformen:

>Das eigenhändige Testament
Am häufigsten wird das sogenannte eigenhändige Testament verwendet. Damit es gültig ist, müssen Sie es vollständig von Hand schreiben und mit «Testament» oder mit «Meine letzte Verfügung» überschreiben. Wichtig ist außerdem, dass Sie das aktuelle Datum, den Ort der Erstellung und Ihre Unterschrift anführen. Diese Formvorschriften sollten unbedingt eingehalten werden, da das Testament sonst im Streitfall für ungültig erklärt werden kann. Falls sinnvoll, können Sie zusätzlich ein ärztliches Attest beilegen, das bestätigt, dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung geistig urteilsfähig waren (bei Aufkommen erster Zeichen von Demenz sicherlich sinnvoll).

>Das öffentliche Testament
Eine weitere Möglichkeit ist das öffentliche Testament. Dieses wird von einem Notar oder einer anderen befugten Urkundsperson gemeinsam mit Ihnen erstellt. Dabei erklären Sie vor zwei Zeugen, dass das Dokument Ihrem Willen entspricht, und unterschreiben es anschließend in deren Anwesenheit. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht unterschreiben können, wird Ihnen das Testament vom Notar vorgelesen und dies entsprechend protokolliert. Wichtig ist: Weder der Notar noch die Zeugen dürfen im Testament bedacht werden.

Nahe Verwandte erhalten einen gesetzlich geregelten Pflichtteil, den Sie berücksichtigen müssen. Die Pflichtteile sind per Gesetz geregelt (siehe Allgemeines Pflichtteilgesetz). Die Höhe des Pflichtteils ist vom gesetzlichen Erbrecht abhängig. Der Pflichtteilsanspruch beträgt immer die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Folgende Personen sind pflichtteilberechtigt:
>Alle Ihre Nachkommen (auch Enkel und Urenkel)
>Ehemann oder Ehefrau
>Eingetragener Lebenspartner oder eingetragene Lebenspartnerin

Die Berechnung erfolgt vom reinen Verlassenschaftswert, also von dem, was von den Aktiven nach Abzug aller Schulden und Verfahrenskosten übrigbleibt. Im Einzelfall kann die Berechnung jedoch recht kompliziert sein, da unter Umständen auch Schen­kungen, die die/der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat, Beachtung finden können.

Mit dem Testament bestimmen Sie, wie Sie die nicht pflichtteilsgeschütz­ten Vermögensanteile zuteilen wollen. Ehe­paare oder eingetragene Partner/innen müssen je ein eigenes Testament verfassen. Für komplexe Situationen (Patchwork-Fa­milien, Unternehmen, Immobilien, Auslandbezug) empfiehlt sich eine professionelle Beratung.

Über den restlichen Teil Ihres Nachlasses (dh. über den Pflichtteil hinaus) können Sie frei bestimmen. Die Pflichtteile sind per Gesetz geregelt (siehe www.oestereich.gv.at ). In Ihr Testament können Sie sowohl natürliche als auch juristische Personen wie Firmen, Vereine und Stiftungen aufnehmen. Dies können Sie auf zwei Arten tun:

>Erben einsetzen: Wenn Sie jemanden als Erben einsetzen, vererben Sie ihm oder ihr einen prozentualen Anteil Ihres Nachlasses. Der Begünstigte ist damit auch Teil der Erbengemeinschaft.

>Vermächtnis oder Legat: Mit einem Legat vermachen Sie einer bestimmten Person oder Institution eine vorbestimmte Summe oder Gegenstände Ihrer Wahl (dies können sowohl kleinere Beträge oder auch große Beträge sein bzw. sehr wertvolle oder auch weniger wertvolle Gegenstände bzw. Nutzgüter sein).

Für viele gemeinnützige Stiftungen sind Beiträge aus Erbschaften überlebenswichtig. Erbschaften an gemeinnützige Stiftungen sind steuerbefreit (seit 2008 gibt es in Österreich keine Erbschaftssteuer mehr). Ihr Beitrag kommt also vollumfänglich dem von Ihnen gewählten Zweck zugute. Wie Sie eine Organisation in Ihrem Testament berücksichtigen, erfahren Sie in unserem Ratgeber – TDD-Broschüre-Testamentspende (Gratisdownload auf dieser Seite – weiter unten).

Falls Sie unseren wohltätigen Verein Tischlein Deck Dich in Ihrem Testament berücksichtigen wollen, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

> Erbeinsetzung
An erster Stelle stehen Ihre Liebsten. Familienangehörige wie Ehe­partner und Kinder haben per Gesetz Anspruch auf einen Pflichteil des Nachlasses. Frei verfügen können Sie über das Vermögen, das diesen Teil übersteigt. Dafür können Sie TDD Vorarlberg als Miter­ben begünstigen. Falls keine pflichtteilsgeschützten Erben da sind, können Sie TDD Vlbg. sogar als Alleinerben einsetzen.

> Vermächtnis (früher Legat)
Mit einem Legat oder Vermächtnis können Sie Tischlein Deck Dich Vorarlberg mit einer Bar- oder Sachspende aus Ihrem Nachlass be­rücksichtigen (kleine und große Anteile sind möglich). Dabei wird TDD Vlbg. nicht Erbe, sondern hat gegen­über den Erben Anspruch auf die vermachten Vermögenswerte. Auch beim Legat haben Ehe­partner und Kinder Anrecht auf einen Pflichtteil des Nachlasses. Mit dem Erlös aus Sachspenden wie einer Liegenschaft oder Antiquitä­ten bekämpft TDD Vorarlberg Lebensmittelverschwendung und So­ziale Armut in unserem Land.

> Begünstigung durch Versicherungen
Bei einigen Versicherungsarten können Sie die Begünstigung im To­desfall frei wählen. Sie können TDD Vlbg. als begünstigte Organi­sation einsetzen. In diesem Fall erhält TDD direkt von der Versicherungsanstalt die Lebensversicherungssumme aus­bezahlt. Die Summe fällt nicht in die Aktiva der Verlassenschaft und wird auch nicht dem Verlassenschaftsverfahren unterzogen, spielt jedoch bei der Berechnung des Pflichtteils ein Rolle. Bitte er­kundigen Sie sich ggf. direkt bei Ihrer Versicherung.

In Österreich gibt es seit 2008 keine Erbschaftssteuer mehr

Ein Testament kann jederzeit eigenhändig oder von einem Notar ergänzt, verändert oder aufgehoben werden. Bestimmte FORMVORSCHRIFTEN müssen jedoch eingehalten werden:

• Testament vollständig handschriftlich verfassen.

• Ort, Datum und Unterschrift nicht vergessen.

• Testament an einem sicheren Ort aufbewahren oder bei der Ge­meinde/Notar:in hinterlegen.

• Ehepaare müssen je ein eigenes Testament verfassen

Nur das Original ist Ihr gültiges Testament. Eine Kopie ist wertlos. Die Österreichische Notariatskammer rät, das Testament nicht zu Hause aufzubewahren. Am besten ist ein sicherer Ort, an dem es schnell gefunden wird, beim Willensvollstrecker, einer Vertrauensperson oder der zuständigen Amtsstelle.

Im Testament wird in der Regel ein Willensvollstrecker benannt. Dieser sorgt dafür, dass der letzte Wille des Erblassers erfüllt wird. Eingesetzt werden können natürliche Personen (häufig ein Notar oder ein Rechtsanwalt) oder juristische Personen (zum Beispiel Banken oder Treuhandgesellschaften). Falls wir Ihre Frage nicht beantworten konnten, treten Sie bitte mit uns in Kontakt: service@tischlein-deckdich.at

Sie können Ihr Testament entweder selbst handschriftlich verfassen oder es von einem Notar als öffentliches Testament erstellen lassen. Wenn Sie sich für ein eigenhändiges Testament entscheiden, ist wichtig, dass Sie es vollständig von Hand schreiben, mit Datum versehen und unterschreiben. Damit Ihr Testament klar und übersichtlich ist, können Sie sich an folgender Struktur orientieren:

1. Titel – zum Beispiel „Mein Testament“ oder „Letztwillige Verfügung“.
2. Einleitung – Ihre persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum usw.).
3. Ihre Wünsche – etwa die Aufhebung früherer Testamente, die Bestimmung Ihrer Erben, Vermächtnisse, Bedingungen
oder Auflagen sowie, falls gewünscht, die Ernennung einer Person zur Testamentsvollstreckung.
4. Ort, Datum und Unterschrift – diese Angaben sind unbedingt erforderlich.

Weitere Hilfestellungen und Infos (auch bzgl. wie Sie ein Testament konkret mit Beispielen erstellen können) finden Sie in unserer kostenlosen Broschüre zum Gratis-Download – auf dieser Seiten, ganz unten … (Sie müssen nur weiter runterscrollen)

TISCHLEIN DECK DICH VORARLBERG
Ladritschweg 10c
A-6773 Vandans
service@www.tischlein-deckdich.at
+43/680/3228666


2. Möglichkeiten einer Testamentspende an TDD (3)

Falls Sie unseren wohltätigen Verein Tischlein Deck Dich Vorarlberg in Ihrem Testament berücksichtigen wollen, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

> Erbeinsetzung
Ihre Liebsten stehen an erster Stelle. Ehepartner und Kinder haben gesetzlich Anspruch auf einen Pflichtteil Ihres Nachlasses. Über den darüber hinausgehenden Teil Ihres Vermögens können Sie frei verfügen. Diesen Anteil können Sie beispielsweise Tischlein Deck Dich Vorarlberg Voarlberg als Miterben zukommen lassen. Wenn keine pflichtteilsberechtigten Angehörigen vorhanden sind, besteht auch die Möglichkeit, TDD Vorarlberg als Alleinerben einzusetzen.

> Vermächtnis (früher Legat)
Mit einem Vermächtnis können Sie Tischlein Deck Dich Vorarlberg gezielt unterstützen – etwa durch eine Geldsumme oder Sachwerte aus Ihrem Nachlass. Dabei bleibt TDD Vorarlberg nicht Erbe, sondern erhält den festgelegten Anteil von den Erben. Die Höhe des Vermächtnisses können Sie frei bestimmen – sowohl kleinere als auch größere Zuwendungen sind möglich. Wichtig ist: Ehepartner und Kinder behalten auch hier ihren Anspruch auf den Pflichtteil. Erlöse aus Ihrer Sachspende (wie z.B. Immobilien oder wertvollen Gegenständen) helfen Sie TDD Vlbg. auf direkte Weise, den Kampf gegen Lebensmittelverschwendung weiter zu führen und soziale Not in unserem Land zu lindern – bei jenen, die Hilfe am allermeisten bedürfen.

> Begünstigung durch Versicherungen
Bei bestimmten Versicherungen können Sie selbst festlegen, wer im Todesfall die Leistung erhält. Sie können dabei auch Tischlein Deck Dich Vorarlberg als begünstigte Organisation einsetzen. In diesem Fall wird die Versicherungssumme direkt an TDD Vlbg. ausbezahlt und ist nicht Teil des Verlassenschaftsverfahrens. Sie wird jedoch bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt. Falls in der Polizze kein Begünstigter festgelegt ist und sich die Versicherung zum Zeitpunkt des Todes noch im Besitz der verstorbenen Person befindet, fällt die Auszahlung in den Nachlass und wird im Verlassenschaftsverfahren behandelt. Für genaue Details empfiehlt es sich, direkt bei Ihrer Versicherung nachzufragen.

Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre und Ratgeber „TDD-Broschüre-Testamentspende“ (siehe Punkt 3 – der nächste Absatz auf dieser Seite).


3. Wie kann ich ein Testament selbst erstellen – inkl. Broschüre mit Anleitung und Tipps zum PDF-Gratis-Download

Hier können Sie unsere Broschüre und Ratgeber „TDD-Broschüre-Testamentspende“ mit vielen wertvollenn Tipps unverbindlich und gratis ansehen bzw. auch „downloaden“.

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